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AGB

AGB Einkauf

Bitte beachten Sie, daß für den Verkauf unsere AGB "Vorlagenherstellung, Formherstellung und Bedruckung" und "Weiterverarbeitung" Anwendung finden.

§ 1 Geltung der AGB

1. Für den gesamten Geschäftsverkehr der Schwab Offset GmbH & Co. KG, im folgenden Schwab Offset genannt, und dem Auftragnehmer, gelten ergänzend zu den sonstigen Vertragsvereinbarungen diese AGB. Andere Bedingungen erkennt Schwab Offset - auch bei vorbehaltsloser Leistungserbringung oder Zahlungsannahme - nicht an, es sei denn, Schwab Offset stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Diese AGB gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB; sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne erneute Einbeziehung bis zur Stellung neuer AGB von Schwab Offset.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen Schwab Offset und dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsverhandlungen getroffen werden und diesen AGB widersprechen, sind aus Nachweisgründen schriftlich niederzulegen und von beiden Seiten zu bestätigen.

§ 2 Einhaltung geltender Rechtsvorschriften

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Kinderarbeit in seinem Unternehmen zuzulassen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer die Vorschriften aus der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) einzuhalten. Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle Vorschriften einzuhalten, welche der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) übergeordnet sind.

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Berufsfreiheit seiner Arbeitnehmer zu achten und zu schützen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer, das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Achten Buches Sozialgesetzbuch, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) und das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) zu befolgen.

3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer, das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und alle mitgeltenden Gesetze auf Bundes- und Landesebene zu befolgen.

4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen seiner Arbeitnehmer zu achten. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer, das Betriebsverfassungsgesetz und das Tarifvertragsgesetz (TVG) zu befolgen.

§ 3 Gerichtsstand und Geltendes Recht

1. Gerichtsstand ist nach Wahl von Schwab Offset das für den Geschäftssitz von Schwab Offset zuständige Gericht oder der Gerichtsstand des Auftraggebers.

2. Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG – „Wiener Kaufrecht“ ist ausgeschlossen.

3. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Klausel durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.

4. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 4 Kontaktdaten

Schwab Offset GmbH & Co. KG
Daimlerstraße 6
D-63512 Hainburg

Telefon: 0 61 82 / 95 96 - 0
Telefax: 0 61 82 / 95 96 - 66
E-Mail: info[at]schwaboffset.de
 
Schwab Offset GmbH & Co. KG
Sitz: Hainburg
Amtsgericht – Registergericht: Offenbach am Main, HRA 21388
 
Persönlich haftende Gesellschafterin: Kimpel Verwaltungs GmbH
Sitz: Hainburg
Amtsgericht – Registergericht: Offenbach am Main, HRB 46616
Geschäftsführer: Alexander Kimpel

USt-IdNr.: DE 114102021